Lange Nacht der Demokratie

Jetzt bewerben für die „Lange Nacht der Demokratie“ am 2. Oktober 2026

Am Vorabend des Tags der Deutschen Einheit, am Freitag, 2. Oktober 2026, findet in Baden-Württemberg zum zweiten Mal die landesweite „Lange Nacht der Demokratie“ statt. Bewerbungen sind bis zum 20. Februar 2026 online möglich.

Die Idee:

In der Langen Nacht der Demokratie soll in Städten und Gemeinden in vielfältigen Formaten über Demokratie diskutiert, philosophiert und gestritten werden.

Politikerinnen und Politiker, Bürgerinnen und Bürger, Journalistinnen und Journalisten, Jung und Alt begegnen sich an zentralen Orten einer Kommune –  jenseits des Seminarraums, auf Augenhöhe, im direkten Austausch und in der Auseinandersetzung über Demokratie.

Ob Diskussionen im Friseursalon, Begegnungen in einer Lebende Bibliothek oder eine Fahrt in der Demokratie-Straßenbahn durch die Stadt – die Formate sind kreativ, ungewöhnlich und vielfältig. Die Begegnungen finden an zentralen Orten in den Städten und Gemeinden statt – jenseits des Seminarraums, auf Augenhöhe und im direkten Austausch. Vor Ort finden sich verschiedene Akteure zusammen und gestalten gemeinsam „ihre“ Nacht der Demokratie. Wer Anregungen sucht: Einen Einblick in die Veranstaltungen des Jahres 2024 gibt es auf der Website der Landeszentrale für politische Bildung.

Wie werde ich Modellstandort?  

Für die Durchführung der Langen Nacht der Demokratie 2026 können Sie sich wieder um eine Förderung bewerben. Modellstandorte können mit bis zu 5.000 Euro unterstützt werden. 

Für die Förderung finden sich lokale Einrichtungen der Erwachsenenbildung, der Jugendbildung, der Kommune, von zivilgesellschaftlichen Trägern und/oder der Gedenkstättenarbeit zusammen und planen ein gemeinsames Angebot für die Lange Nacht der Demokratie. Ziel ist es, auch Gruppen zu erreichen, die kein vorrangiges Interesse an Demokratiebildung besitzen.

  • Eine Institution stellt stellvertretend einen Antrag zur Förderung/Teilnahme beim Volkshochschulverband Baden-Württemberg.
  • Bewerben können sich Kommunen und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, Vereine, Initiativen oder vergleichbare Gruppierungen, die selbst rechtsfähig sind (oder Teil einer rechtsfähigen Organisation sind).
  • Die Gemeinnützigkeit des Projekts und die Rechtsfähigkeit der Antragsteller werden vorausgesetzt.
  • Es ist gewünscht, dass mehrere Organisationen zusammen einen Antrag stellen, wobei eine der Organisationen die Projektverantwortung übernehmen muss.
  • Die geplanten Bildungsveranstaltungen müssen öffentlich zugänglich sein und (im Fall einer Förderung) kostenfrei angeboten werden.
  • Ein Schwerpunkt liegt auf der Erreichung von Zielgruppen, die kein vorrangiges Interesse an Demokratiebildung besitzen.
  • Natürlich können sich Standorte auch ohne finanzielle Förderung an der Langen Nacht der Demokratie beteiligen.
  • Die Veranstaltungen entsprechen dem Beutelsbacher Konsens: Grundlagen sind das Überwältigungsverbot, das Kontroversitätsgebot sowie die Befähigung der Teilnehmenden, in politischen Situationen ihre eigenen Interessen zu analysieren.

Weitere Informationen:

Beratungsgespräche in der Antragsstellung sind möglich.

Ansprechpartnerin ist Julia Orendi, Tel.: 0711 7590045, orendi@vhs-bw.de.

Die Förderung wird durch das Sozialministerium, das Kultusministerium, die Baden-Württemberg Stiftung und der Gedenkstättenarbeit (LpB Baden-Württemberg) ausgeschrieben.

Die Lange Nacht der Demokratie in Baden-Württemberg ist eine Initiative der Allianz für Beteiligung e.V., des Demokratiezentrums Baden-Württemberg, der Kirchlichen Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Baden-Württemberg (KiLAG), des Landesjugendrings Baden-Württemberg e.V., der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg und des Volkshochschulverbands Baden-Württemberg e.V.

Zum Bewerbungsformular

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und
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