Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration ist bemüht, diesen Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website demokratiezentrum-bw.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Folgende technische Voraussetzungen werden vom verwendeten CMS derzeit noch nicht erfüllt (Stand 21.09.2022):
In folgenden Punkten ist die Erfüllung der Kriterien auf Grund von unverhältnismäßigen Belastungen zum Teil noch nicht gegeben:
- Kontraste von Texten ausreichend
- Textabstände anpassbar
- Ohne Maus nutzbar
- Keine Tastaturfalle
- Bereiche überspringbar
- Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung
- Zeigergesten-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden
- Sichtbare Beschriftung Teil des zugänglichen Namens
- Alternativen für Bewegungsaktivierung
- Keine unerwartete Kontextänderung bei Fokus
- Benutzerdefinierte Einstellungen
- Barrierefreie Dokumentation
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 09.06.2021 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 21.09.2023 überprüft.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:
Land Baden-Württemberg,
vertreten durch das
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration
Referat 43 Interkulturelle Angelegenheiten, Antidiskriminierung
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/123-0
Fax: 0711/123-3999
info@demokratiezentrum-bw.de
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls wir nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antworten, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den/die kommunalen Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
0711 279-3366
Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.